Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Mitgliedschaften, Zusatzleistungen, Add-ons und sonstige Leistungen von LiftHub Fitness.

2. Mindestalter

Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft bei LiftHub Fitness beträgt 14 Jahre. Mitglieder unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Verträge über Mitgliedschaften und sonstige Leistungen können im Studio, online oder über sonstige von LiftHub Fitness bereitgestellte Vertragsstrecken abgeschlossen werden.
3.2 Bei Online-Abschlüssen kommt der Vertrag mit Anklicken der dafür vorgesehenen Schaltfläche, insbesondere „kostenpflichtig bestellen“, verbindlich zustande.
3.3 Nach Vertragsschluss erhält das Mitglied eine Bestätigung per E-Mail mit den wesentlichen Vertragsinhalten.
3.4 Add-ons und Zusatzleistungen können gesondert vereinbart und zum bestehenden Vertrag hinzugebucht werden.

4. Vertragsdauer, Testphase und Kündigung

4.1 Das Vertragsverhältnis sowie optional gebuchte Add-ons werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Sofern eine kostenlose Testphase vereinbart wird, kann das Vertragsverhältnis einschließlich optional gebuchter Add-ons während dieser Testphase von beiden Vertragsparteien jederzeit in Textform oder über die hierfür bereitgestellten technischen Systeme beendet werden. Die Beendigung wirkt sofort. Ab diesem Zeitpunkt können die Leistungen nicht mehr genutzt werden.
4.3 Die kostenlose Testphase kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob der Vertrag im Studio oder online abgeschlossen wurde.
4.4 Wird das Vertragsverhältnis während der kostenlosen Testphase nicht beendet, beginnt die Zahlungspflicht gemäß den jeweils vereinbarten Konditionen.
4.5 Das gesamte Vertragsverhältnis sowie einzelne Add-ons können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende, wirksam vereinbarte Regelung gilt. Die Kündigung kann in Textform oder über die von LiftHub Fitness bereitgestellten Systeme erfolgen.
4.6 Gebuchte Prämien, Geschenke, Guthaben oder Provisionen, die LiftHub Fitness dem Mitglied gewährt, werden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht ausgezahlt. Eine Verwendung im Studio bleibt im Rahmen der jeweiligen Bedingungen möglich.

5. Treuebonus

5.1 Sofern ergänzend ein Treuebonus vereinbart wird, verzichtet das Mitglied für die Dauer von zwölf Monaten auf die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft.
5.2 Der vereinbarte Kündigungsverzicht beginnt mit dem nächsten Monatsersten nach Buchung des Treuebonus.
5.3 Der Treuebonus sowie der damit verbundene Preisvorteil enden nach Ablauf von zwölf Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.4 Nach Ablauf des Treuebonus läuft die Mitgliedschaft regulär auf unbestimmte Zeit weiter und kann nach Maßgabe dieser AGB gekündigt werden.

6. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen mit Verbrauchern

6.1 Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
6.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss, sofern das Gesetz keine abweichende Regelung vorsieht.
6.3 Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine eindeutige Erklärung in Textform gegenüber LiftHub Fitness.
6.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
6.5 Nimmt das Mitglied auf seinen ausdrücklichen Wunsch Leistungen bereits während der Widerrufsfrist in Anspruch, kann LiftHub Fitness Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Dies gilt nicht, soweit eine ausdrücklich gewährte kostenlose Testphase betroffen ist.

7. Beiträge und Zahlungsbedingungen

7.1 Das Mitglied hat die bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträge, Gebühren und Preise zu zahlen.
7.2 Ein vereinbartes Startpaket wird mit der ersten fälligen Beitragszahlung zur Zahlung fällig.
7.3 Die laufenden Beiträge werden ab dem vereinbarten Zahlungsbeginn fällig. Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart, beginnt die Zahlungspflicht am Tag nach deren Ablauf. Wurde keine Testphase vereinbart, beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsschluss, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.4 Die Abbuchung erfolgt nach der jeweils vereinbarten Zahlungsweise, insbesondere 14-tägig oder in sonst vereinbarten Intervallen.
7.5 Erteilt das Mitglied ein SEPA-Lastschriftmandat und kommt es zu einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, ist LiftHub Fitness berechtigt, die tatsächlich angefallenen Bankkosten sowie erforderliche und nachweisbare Bearbeitungskosten geltend zu machen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
7.6 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. LiftHub Fitness ist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Mahnkosten sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen, soweit diese tatsächlich entstanden und erforderlich sind. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.7 Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, kann LiftHub Fitness nach den gesetzlichen Vorschriften ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Erstattungsfähig sind nur die gesetzlich zulässigen und tatsächlich entstandenen Kosten.
7.8 Eine Anpassung von Mitgliedsbeiträgen oder Preisen erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder individuell beziehungsweise vertraglich wirksam vereinbart wurde.

8. Pausierung der Mitgliedschaft

8.1 Weist das Mitglied nach, dass es aus gesundheitlichen Gründen für mindestens vier zusammenhängende Wochen an der Nutzung der Leistungen gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der nachgewiesenen Verhinderung beitragsfrei pausiert werden.
8.2 Eine Pausierung ist für maximal sechs Monate möglich, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
8.3 Die Pausierung setzt die Vorlage eines geeigneten Nachweises voraus. Eine rückwirkende Pausierung ist ausgeschlossen.
8.4 Der Zeitraum der Pausierung wird nicht auf die Vertragslaufzeit angerechnet, sondern an das Ende der Mitgliedschaft angehängt. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um die Dauer der Pausierung.
8.5 Während der Pausierung ruhen auch gebuchte Add-ons für denselben Zeitraum, sofern deren Nutzung an eine aktive Mitgliedschaft gebunden ist. Deren Laufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der Pausierung.

9. Vorzeitige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

LiftHub Fitness ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung, strafbaren Handlungen im Studio, schuldhafter Beschädigung von Eigentum, grob unsittigem oder wiederholt störendem Verhalten, schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, Missachtung berechtigter Weisungen des Personals, Weitergabe von Zutrittsmedien, unbefugter Verschaffung von Zutritt für Dritte, missbräuchlicher Nutzung von Add-ons oder Ausübung nicht gestatteter gewerblicher Tätigkeiten im Studio.

10. Gesundheit, Training und Aufklärung

10.1 LiftHub Fitness schuldet keine medizinische Untersuchung oder medizinische Beurteilung der Trainingsfähigkeit des Mitglieds. Dem Mitglied wird empfohlen, vor Aufnahme des Trainings und bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einzuholen.
10.2 Soweit keine gesonderte individuelle Betreuung oder Einweisung vereinbart wurde, trainiert das Mitglied eigenverantwortlich.
10.3 Das Mitglied ist verpflichtet, Geräte nur sachgerecht und entsprechend ihrer Bestimmung zu nutzen und erkennbare gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen.
10.4 Den Sicherheitsanweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

11. Haftung

11.1 LiftHub Fitness haftet unbeschränkt für Schäden, die von LiftHub Fitness, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Gleiches gilt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese von LiftHub Fitness, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LiftHub Fitness nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von LiftHub Fitness für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Die Nutzung des Studios, der Trainingsflächen und der Geräte erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. LiftHub Fitness haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es Geräte unsachgemäß benutzt, Anweisungen nicht beachtet oder seine gesundheitliche Eignung für das Training falsch einschätzt, soweit LiftHub Fitness kein eigenes Verschulden trifft.
11.5 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertsachen und Geld, haftet LiftHub Fitness nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
11.6 Spinde dienen ausschließlich der kurzfristigen Aufbewahrung während des Trainings und sind keine Wertschließfächer.
11.7 Am Ende des Betriebstages oder bei berechtigtem Anlass kann LiftHub Fitness noch verschlossene Spinde öffnen.
11.8 Fundsachen können nach angemessener Aufbewahrungsfrist entsorgt werden, sofern sie nicht abgeholt werden.

12. Zutritt zum Studio

12.1 Der Zutritt zum Studio ist nur während der jeweils kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem von LiftHub Fitness bereitgestellten oder freigeschalteten Zutrittsmedium zulässig.
12.2 Bei Verlust eines Zutrittsmediums oder bei erforderlicher Neuausstellung kann LiftHub Fitness die hierfür tatsächlich anfallenden Kosten berechnen, sofern das Mitglied den Verlust oder die Neuausstellung zu vertreten hat.
12.3 Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Studio nicht gestattet, soweit LiftHub Fitness nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gibt.
12.4 Alkoholisierten Personen sowie Personen unter erkennbarer Einwirkung von Drogen, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln kann der Zutritt verweigert werden.
12.5 Das Mitbringen, Anbieten, Überlassen oder Konsumieren verbotener Stoffe, Waffen oder gefährlicher Gegenstände ist im Studio untersagt.

13. Members Only / unbeaufsichtigtes Training

13.1 LiftHub Fitness kann Zeiten anbieten, in denen das Studio oder Teile des Studios ohne anwesendes Personal genutzt werden können. Diese Zeiten werden als „Members Only“ oder unbeaufsichtigte Trainingszeiten bezeichnet.
13.2 Die Nutzung der unbeaufsichtigten Trainingszeiten ist nur mit einem hierfür freigeschalteten und aktiven Members-Only-Add-on zulässig.
13.3 Voraussetzung für die Nutzung ist die vorherige Zustimmung zu den hierfür geltenden Regelungen, AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen in der jeweils bereitgestellten Fassung.
13.4 Während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten ist kein Mitarbeiter vor Ort. Eine Einweisung, Beaufsichtigung, Hilfestellung oder sonstige Betreuung durch Personal findet in diesen Zeiten nicht statt.
13.5 Das Mitglied nutzt das Studio und die Geräte während der unbeaufsichtigten Trainingszeiten eigenverantwortlich.
13.6 LiftHub Fitness ist berechtigt, den Zugang zu unbeaufsichtigten Trainingszeiten auf bestimmte Mitgliedergruppen zu beschränken oder von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.
13.7 Das Mitglied ist verpflichtet, die für Members Only geltenden Sicherheitsvorgaben, Verhaltensregeln und Zugangsvoraussetzungen einzuhalten.

14. Firmenfitness- und Aggregator-Mitgliedschaften

14.1 Soweit ein Zutritt über einen Firmenfitness- oder Aggregator-Anbieter erfolgt, insbesondere über Hansefit, Sportnavi, Wellpass oder Urban Sports Club, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
14.2 Das Mitglied ist verpflichtet, vor jedem Studiozutritt den jeweils vorgesehenen Check-in bei seinem Anbieter vollständig und ordnungsgemäß durchzuführen.
14.3 Wird das Studio ohne ordnungsgemäßen Check-in beim jeweiligen Anbieter betreten, gilt der Besuch nicht als wirksam über den Anbieter erfasst. In diesem Fall ist LiftHub Fitness berechtigt, für den betreffenden Besuch den jeweils gültigen Preis einer Tageskarte zu berechnen.
14.4 Satz 14.3 gilt nicht, wenn das Mitglied den fehlenden Check-in unverzüglich selbstständig bei seinem Anbieter nachtragen lässt und die Nutzung hierdurch dem Studio noch ordnungsgemäß zugeordnet und vergütet werden kann. LiftHub Fitness ist berechtigt, hierfür einen geeigneten Nachweis zu verlangen.
14.5 Für Firmenfitness- oder Aggregator-Mitglieder können einzelne Leistungen, Zeitfenster, Add-ons oder Zusatzangebote ausgeschlossen oder nur gegen gesondertes Entgelt buchbar sein, sofern dies transparent kommuniziert wird.

15. Selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Studio

Jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Studio, insbesondere als Personal Trainer, Kursleiter oder sonstiger Dienstleister, ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit LiftHub Fitness untersagt.

16. Hausordnung

16.1 Die jeweils im Studio ausgehängte oder sonst wirksam bekannt gegebene Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsverhältnisses und von allen Mitgliedern zu beachten.
16.2 Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zu Sicherheit, Ordnung, Hygiene, Umgang mit Geräten, Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern und Nutzung einzelner Bereiche.
16.3 Verstöße gegen die Hausordnung können zu Verwarnungen, Nutzungseinschränkungen oder bei schwerwiegenden beziehungsweise wiederholten Verstößen zur außerordentlichen Kündigung führen.

17. Datenschutz und Videoüberwachung

17.1 LiftHub Fitness verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Es gelten ergänzend die gesonderten Datenschutzhinweise von LiftHub Fitness.
17.2 Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder sonstigen vertragsrelevanten Daten hat das Mitglied LiftHub Fitness unverzüglich mitzuteilen.
17.3 In den als Members Only gekennzeichneten unbeaufsichtigten Zeiten können die hierfür vorgesehenen Bereiche des Studios videoüberwacht werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und hierüber transparent informiert wurde.
17.4 Die Videoüberwachung dient der Wahrung des Hausrechts, der Sicherheit der Mitglieder und der Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle.
17.5 Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis, insbesondere Sanitär-, Dusch-, Umkleide- und vergleichbare Intimbereiche, werden nicht videoüberwacht.
17.6 Weitere Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zu Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen und den entsprechenden Aushängen im Studio.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Vertragssprache ist Deutsch.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
18.3 Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat es keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz von LiftHub Fitness Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.