Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen des Fitnessstudios.

2. Mindestalter

Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio beträgt 13 Jahre. Mitglieder unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

3. Dauer und Kündigung

3.1 Das Vertragsverhältnis inklusive optionale Add-ONs wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
3.2 Kostenlose Testphase: Beiden Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis sowie optionalen Add-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch die zur Verfügung gestellten Systeme bzw. Kündigungsbuttons aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Eventuell bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testphase kann egal ob bei Anmeldung im Club oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden. Wird kein Storno oder Auflösung während der kostenlosen Testphase ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung gem. Punkt 5. Der jeweilige Leistungsumfang eines optionalen ADD-ONs, sowie die Dauer der kostenlosen Testphasen werden auf den Angeboten und Vereinbarungen die hierfür gesondert unterzeichnet werden müssen, sowie den Aushängen, kommuniziert.
3.3 Kündigung: Das gesamte Vertragsverhältnis oder auch einzelne ADD-ONs sind von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung kann jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme oder in Textform erfolgen.
3.3.1 Im Falle der Buchung des TREUEBONUS gilt ergänzend: Mit dem TREUEBONUS verzichtet das Mitglied für die Dauer von 12 Monaten auf die Kündigung der Mitgliedschaft. Der vereinbarte Kündigungsverzicht beginnt mit dem nächsten Monatsersten. Diese Vereinbarung wird ergänzend zur bestehenden Mitgliedschaft getroffen. Der TREUEBONUS, sowie der damit gewährte Rabatt (iHv € 2,50/Woche) enden nach 12 Monaten automatisch. Das Mitglied kann den TREUEBONUS danach wieder erneut buchen. Nach dem automatischen Ende des TREUEBONUS, läuft das LiftHub Abo (= Mitgliedschaft) regulär auf unbestimmte Dauer weiter und kann entsprechend den in den AGB vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden. Ausgenommen vom TREUEBONUS sind Mitgliedschaften, die im Voraus bezahlt werden (gen. Vorauszahler). In diesem Fall wird der TREUEBONUS nicht gewährt.
3.4 Gebuchte Prämien, Geschenke und Provisionen, welche von LiftHub dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Storno/Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Diese können im LiftHub verbraucht werden.
3.5 Sonderbestimmungen für Online-Verträge inklusive Add-ONs mit Verbrauchern:
3.5.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website von LiftHub abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit dem Vertrag inklusive seiner vorab gewählten Konditionen auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält weiter einen Link, mit dem die persönlichen Daten bestätigt werden und der Online-Account aktiviert wird.
3.5.2. Verbraucher können Verträge bei deren Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel zum Einsatz kommen, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, LiftHub mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. Einwurfeinschreiben, E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden.
3.5.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, zahlt LiftHub sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen angemessener Frist zurück. Für diese Rückzahlung verwendet LiftHub die vom Verbraucher bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Bankverbindung. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.5.4. Wenn der Verbraucher eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Studios, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.

4. Zustandekommen eines Vertrages

4.1. Mit dem vollständigen Durchlaufen der online Vertragsabschlussprozeduren, nimmt der Nutzer die von LiftHub gemachten Vertragsabschlussangebote an, sodass durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen wird. In weiterer Folge wird an die bekanntgegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit dem Vertrag sowie den Allgemeinen Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen versendet.
4.2. Die Vertragsabschlussprozedur für sonstige Vertragsangebote auf der Homepage(ADD-ONs) gestaltet sich wie folgt: Auswahl der oder des gewünschten Vertragsangebotes durch Anklicken des betreffenden Auswahlfeldes „kostenlose Testphase starten“. Der Vertrag kommt mit dem Klick auf das Feld „Kostenpflichtig bestellen“ zustande und Sie erhalten im Anschluss die entsprechende Bestätigung sowie die Vertragsbedingungen auf die von Ihnen bekanntgegebene E-Mailadresse.

5. Betriebsunterbrechung

5.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Trainingsfläche oder anderen Bereichen, sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

6. Vorzeitige Vertragsauflösung

LiftHub kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe, selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 14, sowie Weitergabe der LiftHub-Karte, oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zum LiftHub zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.

7. Beiträge

7.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten:
7.1.1 Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“ wird mit der ersten Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.
7.1.2 Die wöchentliche Trainingsgebühr ist erstmalig wie folgt zur Zahlung fällig: Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart (pro Person nur einmal möglich), so ist der Zahlungsbeginn am Tag nach dem Ende der Testphase. Wurde keine kostenlose Testphase vereinbart, ist der Zahlungsbeginn der Tag des Vertragsabschlusses. Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erfolgt 14-tägig oder je nach Vertragsvereinbarung.
7.2 Soweit es zur Rückführung von Lastschriften kommt, obgleich das Mitglied ein SEPA-Mandant erteilt hat, trägt das Mitglied die Kosten der Rücklastschrift. Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages bei Mitgliedern, welche eine Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des LiftHub verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet. Diese ergibt sich aus dem Stundensatz des Sachbearbeiters und der tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeit.
7.3 Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Mitglied zu tragen.
7.4 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der wöchentlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für November des vorangegangenen Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

8. Stilllegung

8.1 Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. (ausschließlich gesundheitliche Gründe) mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich. Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert.

9. Aufklärung

9.1 Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von LiftHub weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.
9.2 Das Mitglied wurde von LiftHub darüber aufgeklärt, dass im Mitgliedsbeitrag keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.

10. Haftungsausschluss

10.1 LiftHub haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die LiftHub zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden LiftHub unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im LiftHub verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom Personal geöffnet.
10.3 Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Studio nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Die Garderobenkästen sind keine Wertschließfächer und es wird für Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht gehaftet.
10.4 Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im Studio werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

12. Zutritt zum Studio

12.1 Der Zutritt zum LiftHuB ist nur während den kommunizierten Öffnungszeiten und mit des zur Verfügung gestellten Zutrittsmediums möglich. Bei Verlust muss dieser auf Kosten des Mitglieds ersetzt werden.
12.2 Der Zutritt mit oder von Kindern unter 13 Jahren ist im LiftHub ausnahmslos verboten.
12.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
12.4 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
12.5 Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im LiftHub verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen und explosiven Gegenständen.

13. Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind LiftHub bekannt zu geben.

14. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im LiftHub (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit LiftHub ist untersagt.

15. Nutzung der Geräte

Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte sachgerecht zu verwenden und die Hausordnung zu beachten. Bei personallosen Zeiten „MembersOnly“ trägt der Kunde die volle Verantwortung für die sichere Nutzung. Während dieser Zeiten sind keine Beratung, Einweisung oder Unterstützung durch das Personal möglich. Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.

16. Hausordnung

Die Hausordnung ist verbindlich und muss von allen Mitgliedern beachtet werden. Sie enthält wichtige Verhaltensregeln, Sicherheitsvorschriften und Hinweise zum respektvollen Umgang miteinander.

17. Videoüberwachung

Zur zusätzlichen Absicherung wird das Studio in den personallosen Zeiten „MembersOnly“ videoüberwacht. Die Kameras dienen ausschließlich dem Schutz der Mitglieder und zur Nachvollziehbarkeit von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Die Videoüberwachung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die entsprechenden Informationspflichten nach DSGVO werden durch Aushänge und Hinweise transparent erfüllt.

18. Sonstiges

18.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.
18.2 Es gilt deutsches Recht.
18.3 Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
18.5 LiftHub ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von LiftHub mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.